Umfang
Unser größtes Tätigkeitsfeld ist die Erstellung von Verkehrswertgutachten und Beleihungswertgutachten. Darüber hinaus fertigen wir auch Gerichts- und Schiedsgutachten und erarbeiten Stellungnahmen zu nahezu allen Fragestellungen rund um die Immobilie, die unseren Fachbereich betreffen (u.a. auch Umlegungs-, Entschädigungs- und Konversionsthemen). Zu immobilienspezifischen Fragestellungen führen wir Beratungen durch, insbesondere bei Erb-, Scheidungs- und steuerrechtlichen Angelegenheiten.
Historie
Wir können hierbei auf eine mehr als 35-jährige Erfahrung zurückgreifen und Sie umfassend, kompetent sowie unabhängig beraten. Wir wollen nicht möglichst viele Gutachten fertigen, sondern setzen auf eine langfristige Kundenzufriedenheit. Das spiegelt sich auch in unserem Kundenstamm wider, von denen manche schon in der zweiten Generation mit uns zusammenarbeiten. Aufgrund unseres eigenen Anspruchs an die Gutachtenqualität verzichten wir auf die Erstellung von Kurzgutachten.
Auftraggeber
Neben Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien gehören zu unseren langjährigen Hauptauftraggebern mehrere Kapitalverwaltungs- und Investmentgesellschaften sowie Banken, Pensionskassen und Versicherungen. Mit einer Teamstärke von über 20 Mitarbeitern und Partnern bearbeiten wir im Jahr weit über 2.000 Gutachten in Deutschland und an den großen Investmentmärkten weltweit. Wir blicken hierbei auf eine mehr als 20jährige Erfahrung an den wichtigsten europäischen und internationalen Investmentstandorten und eine Vielzahl von Bewertungen zurück.
Marktkenntnis/Objektarten
Durch die Mitgliedschaften in einigen Gutachterausschüssen und die Vielzahl von Beleihungswertgutachten verfügen wir über eine große lokale Marktkenntnis und über einen guten Überblick über die jeweiligen Teilmärkte. Neben jeder Art von Wohnobjekten werden hierbei überwiegend Büro- und Geschäftshäuser sowie Hotels und Logistikobjekte bewertet. Aber auch für Sozialimmobilien, wie Krankenhäuser oder für Objekte mit spezieller Nutzung, wie z.B. Flughäfen, Golfplätze oder Konversionsflächen besteht eine fundierte Expertise.
Research/Marktforschung
Durch eine zeitgemäße, langjährige Researchtätigkeit mit fachgerechter Archivierung und Sammlung von jeglichen Marktdaten wird die Basis für eine fundierte Gutachtenerstellung gelegt. Zusammen mit dem Institut IIP der HBC Hochschule Biberach wurde mit weiteren Sachverständigenbüros ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt gegründet, um die weitere Professionalisierung der Marktforschung und -analyse sowie die Unabhängigkeit von Fremddaten voranzutreiben.
Mitarbeiter/Qualifikationen
Unsere wertvollste Ressource sind jedoch unsere einzelnen Mitarbeiter, die aus unterschiedlichen Fachbereichen stammen (z.B. Geodäsie, Betriebs-/Volkswirtschaftslehre, Architektur) und damit eine breite interdisziplinäre Basis mit unterschiedlichen Qualifikationsmerkmalen darstellen. Neben ständiger externer Weiterbildung fördern wir die Talententwicklung und führen auch In-House-Schulungen durch. Zwei Sachverständige sind öffentlich bestellt und vereidigt, acht weitere verfügen über eine Personenzertifizierung (siehe auch unter „Gutachter“).
Gutachter
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Wir sind Gutachter für Marktwert-/Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB bzw. § 74 a Abs. 5 ZVG (Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung) sowie Beleihungswertgutachten gemäß BelWertV; u.a. zertifiziert durch HypZert für finanzwirtschaftliche Zwecke – CIS HypZert (F).
Unterlagen zur fachgerechten Erstellung des Wertgutachtens:
- Aktueller Grundbuchauszug
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster
- Auszug aus dem Baulastenverzeichnis (nicht in Bayern und Brandenburg)
- Flächenberechnungen und Baubeschreibung
- Gebäudepläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
- Auskunft über die Eintragung von Denkmalschutz
- Auszug aus dem Altlastenkataster
- Energiepass
- Mieterlisten bzw. Mietverträge
- Betriebskostenaufstellungen und Nebenkostenabrechnungen
Zusätzliche Unterlagen bei Eigentumswohnungen bzw. gewerblichem Teileigentum:
- Teilungserklärung
- Protokolle der Eigentümerversammlungen
Sollten erforderliche Unterlagen nicht verfügbar sein, können wir diese mit einer entsprechenden Einverständniserklärung von Ihnen gerne beschaffen.
Sachverständige
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Wir sind Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken – öffentlich bestellt und vereidigt sowie zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024.
Der Begriff „Sachverständiger“ ist nicht geschützt, jeder kann sich so bezeichnen. Es bestehen jedoch verschiedene Qualifikationsnachweise: die wichtigsten sind die öffentliche Bestellung und Vereidigung sowie die Zertifizierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17024.
Öffentliche Bestellung und Vereidigung
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige gibt es nur in Deutschland. Die Bestellung kann durch eine Industrie- und Handelskammer, eine Handwerkskammer, eine Landwirtschaftskammer, eine Architekten- oder Ingenieurkammer oder durch das Regierungspräsidium eines Landes erfolgen.
Ein Bewerber für die öffentliche Bestellung und Vereidigung muss bei allen bestellenden Institutionen ein Bewerbungsverfahren durchlaufen, in dem die persönliche und fachliche Eignung zur Erstellung von Gutachten sowie der überdurchschnittliche Sachverstand mit sehr hohem Maßstab im jeweiligen Fachgebiet geprüft wird. Nur Bewerber, die ihre fachliche und persönliche Qualifikation im Prüfungsverfahren unter Beweis stellen konnten, haben einen Anspruch auf die Bestellung. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden in der Regel für fünf Jahre bestellt. Vor der Wiederbestellung wird von den bestellenden Behörden geprüft, ob noch alle Bestellungsvoraussetzungen vorliegen. Ein besonderes Augenmerk wird darauf gelegt, ob die Sachverständigen ihrer Pflicht zur stetigen Fortbildung im jeweiligen Bestellungsgebiet nachgekommen sind.
Zertifizierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17024
Nach der europäischen und internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17024 können Personen zertifiziert werden. Die Norm regelt die Anforderungen an die Stellen, die Sachverständige zertifizieren. In Deutschland ist die Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) die oberste Hierarchiestufe der Zertifizierungsstellen. Die besondere Qualifikation der zertifizierten Sachverständigen gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 ergibt sich unter anderem aus der Tatsache, dass sie sich grundsätzlich einer strengen schriftlichen und mündlichen Prüfung zu unterziehen haben, dass ihre Gutachten einer ständigen Überwachung unterliegen und dass eine Rezertifizierung spätestens alle 5 Jahre zu erfolgen hat.